Der Generalvikar des Bischofs Otto [IV. von Sonnenberg] von Konstanz bestätigt, dass Abt Bernhard [Rockenb(a)uch] und der Konvent von Bebenhausen dem ständigen Pfarrverweser an der S. Georgenkirche zu Tübingen (Tüwingen) einen zweiten Gehilfen beigeben, dem Pfarrverweser statt seiner seitherigen Kongrua ein jährliches Einkommen von 120 Rheinischen Gulden bestimmen etc.