Hans Wasenmeister ("Wasenmaister") zu "Binigkhain" [Bönnigheim], gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er auf württembergischem Grund und Boden einen Hasen gefangen hat, weil er wider des Untervogts zu Brackenheim Mahnung den Zins, welchen er neben seinem Dienst jährlich in die Kellerei zu "Bracken" [Brackenheim] zahlen muss, schuldig geblieben ist, schwört Urfehde und verspricht, in Zukunft den Zins rechtzeitig zahlen zu wollen