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Marcus Mewis, Notar, Bürger und Prokurator zu Regensburg, ehemals Vormund der Kinder des verstorbenen Caspar von Seckendorf, Pfleger zu Barbing, quittiert Bischof Georg von Regensburg die Übergabe von fünf Schuldverschreibungen. Darin: Auflistung der Schuldverschreibungen. Ebenso ein Brief des Joachim von Rosenaw an Bischof Georg von Regensburg vom 21. März 1555, in dem er mitteilt, daß er Marcus Mewis bevollmächtigt hat, ihn als Vormund zu vertreten. S: A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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