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Bernhardin Trenbeckh zu Burckhfrid (1) bestätigt, dass Erzbischof Mathias von Salzburg ihm das Amt des Forstmeisters auf dem Ampfinger (2) und Purtner (3) Hart, Urbargut des Erzbischofs, das bisher die Kluegkhamer inne hatten, auf ein Jahr überlassen hat. Er verspricht, das Amt persönlich auszuüben, den Forst mindestens dreimal pro Woche mit seinen Forstknechten zu inspizieren und insbesondere zur Zeit des Holtzmays eine besondere Aufsicht zu führen, darauf zu achten, dass ausschließlich diejenigen, die Holzrechte besitzen, dort schlagen und die Forstordnung einhalten. Auch er selbst soll nicht mehr Holz, als ihm zusteht, ohne Bewilligung des Erzbischofs schlagen. Durch diese Maßnahmen soll der Forst auf das mayst gehayet werden und nicht weiter veröden. Die Vogt- und Landgerichtsleute, die Forstrechte am Hart besitzen, sollen der Forstordnung entsprechend jährlich Futter und den Forstpfennig geben und ihre Strafen wie in der Ordnung festgeschrieben erhalten. Er sichert zudem zu, seinen im Urbarbuch verzeichneten Dienst aus dem Forstmeisteramt auf den Kasten nach Muldorf (4) und an den Propst zu Ampfing zu liefern. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Trenbeck, Bernhardin, zu Burckhfrid

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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