Schaff Hans aus Gündringen (Gründerichingen) [Kr. Horb], wegen Erlegung eines Hirschs und Verkauf desselben außer Landes an Leute von Horb und andere zu Nagold gef., jedoch auf die Fürbitten seiner Ehefrau und Freunde unter der Bedingung freigelassen, von dergleichen Waidwerk künftig abzustehen und sich wohl zu verhalten, verspricht eidlich, diese Bedingungen zu erfüllen und schwört U.