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Testamente
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 0864
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Testamente
1694 Januar 15
Regest: Johann Georg Beeger, Bürgermeister zu Reutlingen, hebt sein Testament vom 27. August 1684 auf. Erstlich befiehlt er seine Seele in die liebreiche Hand Jesu Christi. Sein Körper soll christlöblichem Gebrauch nach in sein letztes Ruhebettlein gelegt werden. Zum andern legiert er einem wohlehrwürdigen Ministerio allhier wegen seiner seligen Hausfrau Anna Maria geb. Röschin 100 Gulden Kapital. Drittens legiert er nach dem Exempel seines Vaters für die allhiesige Bibliothek 300 Gulden, bei gemeiner Stadt Kasse oder Rechenkammer stehendes Kapital, davon der Zins jährlich auf Jacobi zu erheben ist. Viertens vermacht er seinem Vetter M. Matthäus Beger, Pfarrer zu Unter- und Oberhausen seinen Garten in der oberen Vorstadt samt dem Grasboden. Fünftens verschafft er seinem Vetter Joh. Georg Beger, Studioso, seinen kleinen Wingart im Steineberg samt dem auf ihn stoßenden Vorlehen +). Sechstens vermacht er den genannten beiden Vettern miteinander eine Scheuer hinter ihrem Haus in der Metzgergaß. Siebentens will er auf seine beiden Vetter und ihre Schwestern wie auch die vier Kinder, die der verstorbene Pfarrer M. Johann Andreas Hebsackher zu Rommelsbach mit der Begerischen Tochter erzeugte, 1000 Gulden Kapital zu einem ewigen Stipendium legiert haben, bei dem Steueramt in Verzinsung jährlich auf Laurentii stehend, für studierende Söhne. Achtens vermacht er den genannten Vettern Matthäus und Joh. Georg Beger alle seine Kleider, Ringe und was zu seinem Leib gehört. Neuntens vermacht er seines Bruders Matthäus Beger selig sämtlichen Kindern und des M. Joh. Andreas Hebsackher selig Waisen 2 1/2 Viertel Wingart im Klein-Lindich ... samt einem halben Mannsmahd Baumgarten, einem Viertel Wingart ... Zehntens vermacht er den Kindern seines Schwagers, des Stadtpfarrers M. Joh. Jacob Vischer, miteinander einen Morgen Wingart im Klein-Lindach samt einem Vorlehen. +) Elftens seiner Hausfrau selig Kleider, Kleinodien, Ringe, Gürtel, Nuster (= Schnur, Kette aus Perlen u.ä.) und alles, was zu ihrem Leib gehörig gewesen, vermacht er den Töchtern seines Bruders, den Kindern des Pfarrers M. Hebsackher und denen des Stadtpfarrers. Zwölftens verschafft er seiner Magd Elisabeth Beiterin, von Ebingen gebürtig, eine bereite Bettstatt und 100 Gulden bar Geld. Dreizehntens vermacht er seiner anderen Magd Magdalena (?) Beutterin 50 fl, die auf dem Metzger Georg Epplin stehen. Vierzehntens: als einzige wahre Erben setzt er ein seines Bruders Matthäus selig hinterlassene Kinder und Enkel, nämlich M. Matthäus Beger, Pfarrer zu Unter- und Oberhausen; Joh. Georg Beger, Studiosus; Frau Anna Barbara, M. Christof Kalbfehls, Vizepfarrers eheliche Hausfrau; Maria Dorothea, Johann Baptist Binders, fürstl. württ. Stiftverwalters zu Herrenberg, Ehefrau; Agnes, Philipp Schneiders, allhiesigen. ... Schreibers, Hausfrau; Jungfrau Anna Marie Begerin, mit Gabriel Wucherer versprochen; und gewesenen Pfarrers zu Rommelsbach hinterbliebene 4 Kinder, die er mit der Begerischen Tochter erzeugte, sowie die 4 Kinder seines Schwagers, des Stadtpfarrers M. Joh. Jac. Fischer, die er mit der Schwester der Hausfrau des Testierers erzeugt hat. Diese sollen die nach Ausrichtung obiger Legate übrige Verlassenschaft zu gleichen Teilen erben.- Was die Kinder von Hans Jacob Rösch, dem Bruder seiner Hausfrau selig, betrifft, so hat die mit Sebastian Wucherer verheiratete Tochter Anna Barbara von dem Testierer nicht nur ein Stück bares Geld, erhalten, das sie zum Kauf von ihres Vaters Haus verwendete, sondern auch eine bereite Bettstatt, Hochzeitkleid und noch anderes, und ihre 3 Geschwister jedes 50 Gulden zum Kauf einer Pfründ. Überdies hat ihr Vater 900 fl empfangen. Mit dem bereits Empfangenen sind diese gänzlich abgefertigt.- Er hat noch bedacht, daß sein Wohnhaus auf dem Markt von Begerischer Seite herrührt. Deswegen soll dieses Wohnhaus samt dem Scheuerle und zugehörigen Garten den Söhnen seines Bruders selig von der Erbschaft zu einem billigen Preis überlassen werden.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Außenseite ist notiert, daß das Testament am 3. März 1700 aperiert (= geöffnet) und publiciert und, weil es kein vitium visibile (= keinen sichtbaren Fehler) hat, pro valido (= für gültig) erkannt und angenommen worden ist.
Die Urkunde ist brüchig.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Unterschrift: Johann Georg Beeger, Bürgermeister
Auf jeder Seite unten findet sich seine Unterschrift und sein Petschaft-Abdruck
Ausstellungsort: Reutlingen
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: Vorlehen = Stück Land am unteren Ende eines Weinbergs, mit Gras oder Obstbäumen bepflanzt.
Das Testament ist von Anfang bis Ende von dem 76 jährigen Mann geschrieben. Die Schrift ist schwer zu lesen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.