Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz und Herzog Ludwig von Württemberg erlassen wegen Ulrich (Huldrich) Fugger, der von seiner Familie schuldenhalber in Arrest und Vormundschaft genommen wurde, ein Fürschreiben an die einberufene kaiserliche Kommission, dass Fugger der vertraglich zugesicherter Unterhalt nicht entzogen werde.