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Otto Renner, Untervogt zu Weismain, Cuntz Wydman, Berater des Klosters Langheim, sowie Fridolin Töntsch aus Isling und Hans Schütz aus Schammendorf entscheiden in Streitigkeiten zwischen Hans und Heinz Rab sowie Otto, Fritz und Fritz Schmelzing, alle aus Neudorf (bei Weismain), einerseits und dem Küster des Klosters Langheim, Johann Spiesberg, andererseits wegen seit mehreren Jahren ausstehenden 52 d. jährlichen Zinsen von Gütern bei Neudorf (bei Weismain) und Niesten. Die Güter wären etwa 1321 ("vor hundert und achtzehen Jaren") im Besitz des Gerhard Strauss und urkundlich durch Heinrich von Pünzendorf an das Kloster gekommen, was erst vor kurzem vor Gericht für Küster Johann Spiesberg als Kläger und gegen Otto von Pünzendorf festgestellt worden sei. Es wird entschieden, dass alle Forderungen an die Raben und die Schmelzing fallen gelassen werden, diese aber in Zukunft pünktlich ihre Zinsen zahlen sollen. Siegelbitte geht an Junker Otto von Pünzendorf. - Siegler: Pünzendorf, Otto von

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Staatsarchiv Bamberg
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