Karl V. ernennt durch sein Kammergericht nach Abnahme eines Pflichteides den Lizentiaten der Rechte Mauritius Breunlin, Kammergerichtsadvokaten und Prokurator, zum Curator ad lites des Grafen Michel zu Wertheim, der nach Tod der Grafen Georg und Michel, seines Vaters und Großvaters, unter Vormundschaft des Grafen Wilhelm zu Eberstein, seiner Mutter Barbara geb. Schenkin von Limpurg und des Wilhelm Schenk von Limpurg gestanden (s. StAWt-G Rep. 12b Lade V E Nr. 2+3), alle derzeit noch lebend, nunmehr zwar seine Herrschaften angetreten hat, aber noch nicht die Volljährigkeit (25 Jahre) besitzt, um sich in seinen schwebenden Prozessen selbst zu vertreten.