Mainz, 1620.03.23. (Richter Hettisch). Johann Mott und Johann Frieß, beide zu Freudenberg (Herrschaft Siegen), bekunden, als Bevollmächtigte der Frau Gertrud Mott daselbst, daß sie von Hermann Mott + 100 fl. B. zu erheben haben, aber Herrn Peter Schlosser, zu Geisenheim sich aufhaltend, nicht treffen können und sich deshalb mit Johann Mott dahin verglichen haben, daß dieser die genannte Summe in Mainz erheben soll und sie auf seine ererbte elterliche Nahrung zu Freudenberg verwiesen hat. Z.: Johannes Andreas Beck, Schwarzfärber, und Valentin Kolb, Schuhmacher.

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