Übereinkunft zwischen den Erben des Vogts Wenzeslaus Walter zu Ortenberg und dem Gotteshaus Allerheiligen namens seines Konventualen Pater Karl Walter als Miterben, nach der die übrigen Erben dem Kloster für seine Ansprüche 1000 fl. und etliche Fuder Wein zusagen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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