Peter Ammar, Walkmüller, und Martin Riesch, beide B. zu Reutlingen, mit ihren Familien von dort verwiesen, weil sie im württembergischen Forst ein Wild und einen jungen Hirsch geschossen hatten, strenger Strafe verfallen, jedoch auf ihre und ihrer Freunde Bitten mit der Auflage begnadigt, alle Unkosten und als Geldstrafe 20 lb h zu bezahlen, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten, keine Büchse mehr zu gebrauchen, keinen Hund in den Wald und an andere verdächtige Orte zu führen sowie Wildfrevel anderer anzuzeigen, geloben eidlich, diese Bestimmungen zu halten, und schwören U.