Mainz, 1614.10.16. (Richter Hettisch). Peter Johannes, B. und Weingartsmann, u.s.Fr. Elisabeth, als Erben des B. Hans Krauß, bekunden, daß diesem Konrad Bardt, Stiftsherr von St. Peter, am 12.11.1608 50 fl. geliehen und sie dafür 1 M. 1 1/2 V. Weingarten am Hattenberg verlegt haben. Wegen Zinsrückstands sollte der Weingarten aufgeholt werden. Sie versprechen nun das Kapital in Jahresfrist zurückzuzahlen, einschließlich des ab 1609 aufgelaufenen Zinses. Unterpfand: Der Weingarten und ihre Nahrung, soweit vonnöten. Z.: Thomas Schmidt, Domvikar, und Laurentius Agricola, Vikar von St. Stephan.

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