Suchergebnisse
  • -5 von 3.965

Der Rat der Reichsstadt Regensburg gibt in der Klage des Vlrich Ra(e)ssinger gegen Bischof Friedrich II. von Regensburg auf Schadensersatz für einen Justizirrtum, wonach der inzwischen verst. Amtsvorgänger des Bekl., Bischof Johann II. von Regensburg (im Text auch aufgeführt als: Johanns von Streitberg), vor mehreren Jahren einen Boten namens Mertel mit einer (ungenannten) Summe Geld nach Teyntz ((1)) u. weiter nach Behem ((2)) geschickt hatte, dieser Bote jedoch überfallen u. ermordet worden war, woraufhin der Bischof den Karlen Trawblinger der Tat verdächtigt, ihn in Schonse ((3)) hatte gefangennehmen, vor Gericht stellen, verurteilen u. später hinrichten lassen, in weiterer Folge jedoch die Unschuld Traublingers durch Herzog Johann III. von Niederbayern-Straubing bestätigt wurde, der die tatsächlichen Mörder in Kalmu(e)ntz ((4)) gefangen genommen u. in Lengfelt ((5)) inhaftiert hatte (worüber der Kl. eine entsprechende Urk. des Herzog Johann III. vorweisen kann), u. wogegen bekl. Seite, nachdem sich auch der unmittelbare Amtsvorgänger des Bekl., der inzwischen ebenfalls verst. Bischof Konrad VII. von Regensburg, geweigert hatte, Schadensersatz zu leisten, einwendet, die Verurteilung Traublingers wäre durch Bischof Johann II. als zuständigen Gerichtsherren nach ordentlichem Verfahren u. damit zu Recht erfolgt, außerdem könne man den Aussagen der von bayerischen Herzog inhaftierten Übeltäter nicht trauen, eben weil es sich dabei um ehrlose Kriminelle handele, Gerichtsbrief zu Gunsten des Bekl. S: Reichsstadt Regensburg. A: Regensburg (krfr.St. Regensburg), Reichsstadt: Ämter \ Rat

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...