Die Kloster Alpirsbacher Pflege zu Rottweil übergibt der Hospitalpflege der Reichsstadt Rottweil aufgeführte Gülten und Gefälle zu Rottweil, Böhringen, Fischbach, Stetten (ob Rottweil), Villingendorf, Bösingen, Epfendorf, Herrenzimmern gegen aufgeführte Gefälle der genannten Spitalpflege zu Gößlingen, Aldingen (Kreis Tuttlingen), Schwenningen, Rotenzimmern, Leidringen; die näheren Bedingungen sind aufgeführt. Mit Genehmigung des Rottweiler Magistrats (27. August 1795).