Klage auf Bewahrung des Jagdrechts und der adeligen Freiheit und Exemtion von Unterhaltsgeldern für die Einquartierung von Soldaten als Rechte, die dem Appellanten als Inhaber des Hauses und der Herrschaft Berensberg zukommen. Der Appellant beansprucht die streitige Herrschaft als Nachfahre des Ritters und Kriegsobristen Mattheis von Bernesberg, des Ritters Johann von Harff, des Ritters, Landdrosten und jül. Rats Gottschalk von Harff, der 1460 von Statthalter und Lehnsleuten der kurköln. Mannkammer zu Heerlen belehnt worden sei, des Wilhelm von Harff und schließlich des jül. Erbhofmeisters Anthon von Harff, seines Vaters.