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Der Hofrichter zu Rottweil beurkundet den Urteilspruch, daß die von Cannstatt dem Jörg Bächt von Reutlingen seine durch sie gehabten und dem Hofgericht vorgelegten Unkosten bezahlen sollen.
Der Hofrichter zu Rottweil beurkundet den Urteilspruch, daß die von Cannstatt dem Jörg Bächt von Reutlingen seine durch sie gehabten und dem Hofgericht vorgelegten Unkosten bezahlen sollen.