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Jodocus Tylcken, des Kais. Freien Stifts S. Ludgeri vor Helmstadt bestätigter Propst, bekennt, daß, nachdem vor Ihm Jorgen Jordansz, Bürger zu Schoeningen, an Hermann Benecken, Schreiber des Hofs Offleben, einen im Ostendorfe zu Schöningen belegenen, Seinem Kloster zu Erbenzinslehen verwandten Garten für 40 Reichstaler erblich verkauft, u. seine sämmtlichen Rechte daran übertragen habe, Er den Benecken u. dessen Erben in "ruhige u. nießbare Possession" des Gartens, um denselben nach erbenzinslichen Gutes Recht u. Gerechtigkeit zu gebrauchen, unter der Verpflichtung, davon jährlich zu Michaelis 4 Mattier Erbenzins in das Kloster zu liefern, u. ohne Sein u. Seiner Nachfolger Wissen denselben nicht zu verkaufen oder sonst einem Anderen einzuräumen, einsetze; u. ihn bei dem Garten gegen Jedermann zu schützen u. zu vertheidigen verspreche. - Gegebenn auf unserm Kayser freyenn Closter Sanct Ludger vorg. im Jahr nach der geburth Jesu Christi 1595 denn 27 tagh des Monatz Octobris. - (Mit 1 angeh. beschädigten Siegel mit einem Contrasigill.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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