Notar Matthäus Herbrot, Bürger zu Augsburg, wohnhaft in Ravensburg, beurkundet: Im Haus des Jakob Beck, Bürgermeister von Tettnang und Gastgeber im Hof, sind anwesend die kaiserlichen Kommissare Graf Eitelfriedrich von Hohenzollern und Haug Dietrich von Hohenlandenberg, Deutschordenskomtur in Freiburg. Der Weingartener Anwalt, Amtmann Hans Lupperger ("Luggberger"), trägt namens des Abts Johann [III. Hablützel] vor, daß am heutigen Tag alle Einwohner der Herrschaft Tettnang von der Kommission vereidigt wurden. Da er in der Herrschaft Leibeigene hat, behält er sich vor, daß seine Rechte durch diesen Eid nicht verletzt werden. Die Kommissare lassen durch Dr. iur. Georg Jonas antworten, daß man nur den kaiserlichen Auftrag ausführe. Auf Bitten des Weingartener Anwalts teilen die Kommissare mit, daß den Untertanen bei der Vereidigung vorgehalten wurde, die Rechte derjenigen, die in der Herrschaft Leibeigene, Renten und Gülten hätten, würden durch den Eid nicht berührt.