Jakob Schryner, gebürtig von Stuttgart, B. zu Leonberg, gef. daselbst, weil er sich gegen seine Frau ungebührlich verhalten und auf die Fürsprache seiner Nachbarn und ehrbarer Personen für seien Frau diese Leute geschmäht und gesagt hatte, wenn es gefährlich werde, laufe er seiner Frau und seinen Kindern davon, jedoch auf Fürbitten und wegen seiner kleinen Kinder freigelassen, verspricht, nicht ohne Erlaubnis mit seinem Vermögen außer Landes zu ziehen, bei einem Rechtsanspruch vor ein Gericht des Landes zu gehen, auch seine Atzung zu bezahlen und schwört U.