Herzog Ulrich von Württemberg erteilt der Stadt Balingen, welche sich am 6. Jan. 1495 mit den Städten Stuttgart und Tübingen für eine Schuld Graf Eberhards des älteren im Betrag von 8000 fl. Hauptguts und 400 fl. jährl. Zinsen bei der Stadt Luzern mit verschieben hatte, einen Schadlosbrief, nach dem der Obervogt zu Marbach Wolf Philipp von Hirnheim, diese Haupt- und Gültverschreibung für Luzern an sich gelöst hatte.