Johann Dietmann von Erbishofen [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Ulmer Bürgerin Susanna Schad, die Witwe des Johann Schad, auf Lebenszeit ein Lehen in Erbishofen mit allen Zugehörungen, das zuvor Jakob Vetter bewirtschaftet hat, verliehen hat. Er verpflichtet sich, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten und nichts davon an andere Beständner zu verleihen. Von dem Lehen wird er jedes Jahr 4 Imi Roggen und 3 Imi Hafer Ulmer Maß, 10 Schilling Heller Heugeld, 1 Vierteil Öl oder dafür 10 Schilling Heller, 50 Eier, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm liefern. Nach seinem Tod, bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben und bei unsachgemäßer Bewirtschaftung fällt das Lehen an die Herrschaft zurück. Bei seinem vorzeitigen Abzug und nach seinem Tod steht der Herrschaft außerdem eine Weglöse in Höhe von 10 Schilling Heller zu.