Kaiser Ludwig bestätigt nach dem Vorbild seiner Vorgänger, Äbtissin und Konvent des Klarissenklosters St. Cäcilie in Pfullingen ihre mit den Zinsleuten der Pfarrei St. Martin in Pfullingen eingegangenen Tauschverträge. Er verbietet jedem, ihre Hirten zu belästigen, befreit ihre Güter bei Esslingen und Reutlingen vo jeder Steuer und Belastung und nimmt sie mit Leuten und Gütern in seinen und des Reiches Schutz mit der Bestimmung, dass Gerichtsverfahren ausschließlich vor dem Landvogt oder in seiner Stadt Reutlingen entschieden werden sollen.