Martin Keppeler aus Neuweiler, im Turm zu Wildbad gef. und harter Leibesstrafe verfallen, weil er mit einem Hund einen Hasen gefangen hatte, jedoch in Anbetracht seiner Jugend und auf Fürbitten mit der Auflage wieder freigel., seine Atzung und Kosten zu bezahlen, gelobt eidlich, dies zu befolgen und zeitlebens alles Waidwerk zu meiden, und schwört U.