Johann Michael Stubenrauch, Bevollmächtigter des Bischofs von Regensburg, wird bestätigt, daß ihm und damit dem Hochstift Regensburg das Decretum Salvatorum zur Ausübung der weltliche Jurisdiktion über die der Geistlichkeit zugehörigen Häuser in der Reichsstadt Regensburg und deren Insassen erteilt wird. S: Kaiser Leopold II.