Mainz, 1593.03.20. (Richter Adam Ebersheim). Hans Dietz, Bender und Einwohner des mainzischen Burgbanns zu Weisenau, macht, etwas schwachen Leibs auf einem Bett liegend, sein Testament: 1) Zuerst sollen die nachweisbaren Schulden bezahlt und die ihm in der Krankheit behilflich gewesen, befriedigt werden. 2) Er vermacht der Margreth, Hans Geiers Ww., 5 fl. und schenkt ihr ausserdem ihre Schuld von 6 fl., ferner den Zeugen dieses Testaments 2 fl., seiner dabei im besten zu gedenken. 3) Haupterbin ist die Pfarrkirche zu Weisenau und zwar je zu einem Drittel für den Bau, die elenden Kerzen und eine Pension, die einer jährlichen Brotausteilung an Arme, vorzunehmen durch die Testamentsvollstrecker, nach deren Tod durch die Kirchengeschworenen mit Zutun des mainzischen Schultheissen, dient. Testamentsvollstrecker: Peter Schauerman, Schultheiss der Immunität zu Weisenau, und Peter Dotterius, mainzischer Zöllner und Gerichtschreiber daselbst. Z.: Jakob Geier, Gerhard Schweppenhauser, Peter Vischer, Jakob Becker, Hans Aisch, Philipp Kettenheimer, Hans Vischer, Barthel Herlen, alle Einwohner zu Weisenau.