Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
6/26 [Nr. 44]: (D) 1618 Dez. 20 (T) Universität an den Herzog
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält: (I) Bericht auf den Visitations-Rezeß (Nr. 43). Dank für die väterliche Affektion. Folgende Punkte aber sind statutenwidrig oder beruhen auf falscher Information:; 1) Versäumte Lektionen werden vierteljährlich unter Eid selbst angezeigt. Die Univ. bittet, daß die Namen der angeblich Säumigen genannt werden.; 2) Kein Professor einer höheren Fakultät hat je - Krankheit ausgenommen - ein erbetenes praesidium disputationis abgeschlagen. Keiner kann ins collegium oder den Senat, ohne zuvor pro consequendo gradu publice disputiert zu haben. Jeder trägt seinen Stoff legendo und disputando vor. Nur M. Heinrich Welling konnte wegen Krankheit nicht befragt werden.; 3) Beiliegend berichtet jede Fakultät, wie die Ferien angewandt werden. Änderung brächte Unheil. Die Univ. bittet, es bei den konfirmierten Statuten zu belassen.; 4) Beiliegend die Berichte über die Promotionsgebühren, sie liegen zum Teil unter dem Satz der Statuten. Vor 6 Jahren wurde eine Zechordnung gemacht, die höchstens 10 Gerichte beim Doktorschmaus erlaubt. Die Univ. bittet, die Wirte wie andernorts zur Aufhängung einer Taxe der Promotionsmahlzeiten zu zwingen.; 5) Von Parteiung bei Professorenwahlen ist nichts bekannt. Pfarrer und Stipendiaten wurden und werden nach statutengemäßer Wahl gern vorgeschlagen, zum Beispiel jetzt für die professio Hebraeae linguae M. Erhard Weinmann, Pfarrer zu Brackenheim, M. Wilhelm Schickhard, Diakonus zu Nürtingen, oder M. Felix Lucius, herzoglicher Stipendiarius. Doch Schickhard will Pfarrer bleiben, Weinmann wohl auch. Der sehr tüchtige M. Johannes Geilfus und M. Adolf Tassius wurden übergangen zugunsten des Stiftlers M. Lucius, um dessen confirmatio gebeten wird. Fürbitte für M. Geilfus. Dr. Michael Beringers Gehalt unverkürzt fortzuzahlen, ist unmöglich, er bittet den Herzog um eine addition zu dem festgesetzten Leibgeding.; 6) Lectiones completoriae werden gelesen von M. Vitus Müller (Organon Aristoteles) und Dr. Jodocus Colb (ethices). M. Johann Baptist Weiganmeier präsidiert bei Disputationen, prüft baccalaureandos und magistrandos und ist für die nächste freie professio philos. ordinaria vorgesehen.; 7) Der alte Karzer ist repariert und sauber, ein bequemerer erbaut. Geldstrafen sind selten.; 8) In der Burse gibt es 3 Kosttaxen: zu 8-12, 18-21 und 23-25 bz wöchentlich, niedriger gehts nicht, weil sich die Lebensmittelpreise in 20 Jahren verdoppelt, die Holzpreise verdreifacht haben.; 9) Gegen Zechexzesse wird vorgegangen.; 10) Vor 3 Jahren wurde auf Verlangen der Stadt 8 Personen das ius academicum entzogen, aber Dr. Tobias Eisengrein, cand. iur. Jakob Hiller und Dr. Johann Fritzlin verlängert.; 11) Ein Verzeichnis der Cives academici, extra professores et officiales sowie die Antworten der 4 Fakultäten auf ihre Rezeßpunkte liegen bei. (506-541)
Akte
Geilfuss, Johannes (1592-1654)
Tassius, Johann Adolf (1585-1654)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.