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Papst Eugen IV. erneuert einen Ablass ((1)), den Papst Martin V. in Erinnerung an Papst Urban IV., der das Fronleichnamsfest als jährliches Fest nach der Pfingstoktav eingeführt u. den Gottesdienstbesuchern Ablass gewährt hat, zum Fest Corporis Christi den beteiligten Gläubigen u. Geistlichen erteilt hat (gänzlich oder auf 40 bis 200 Tage beschränkt). S: A. A: Rom (Roma, I), Kurie: Päpste \ Eugen IV.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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