Christoph Schelle als Vorsteher der Kirche St. Matthias in Leisnig gegen die benachbarten Rittergutsbesitzer Siegmund August von Arnimb auf Döben, Christoph Freiherr Wambold von Umstadt auf Mügeln, Ernst Ferdinand von Erdmannsdorf auf Kössern, Caspar Joachim von Schönberg auf Böhlen, Hans Adolph von Brück auf Haubitz, Günther von Bünau auf Cannewitz, Christian Gebhardt von Osterhausen auf Niedergrauschwitz und Rudoph von Bünau auf Wiederoda wegen des bei Passierung der Muldenbrücke geforderten Zolls (Kanzleiakte)

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Sächsisches Staatsarchiv
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