Wendel und Hanns Kner von "Maintzhaim" [Meimsheim] im Zabergäu bekennen, dass sie für Heinrice Becker von Brackenheim, ihren Schwager, der durch Eingebung Meister Ulrich Laibers ins Gefängnis gekommen war und nur um Bürgschaft von 100 Gulden freigelassen werden sollte, die genannte Bürgschaft übernehmen, und setzen zum Unterpfand: ihr Lehen - 9 Malter dreierlei Frucht Zins - Klosterfrauen zu Rechentshofen [Gde. Sachsenheim, LB]. Den Wert desselben bestätigen Schultheiß und Richter zu Meinsheim