Jacob Rätgeb ("Räthgeb") von E(h)ningen, gefangengesetzt wegen Wilderns und weil er sich dem Forstmeister Hans Heßlich nicht gestellt hatte, schwört Urfehde und verpflichtet sich, keine Büchse mehr zu tragen, nicht mehr zu wildern, 20 Gulden Buße zu zahlen, 200 Gulden Bürgschaft zu hinterlegen, von denen er für 150 Gulden sein Haus und seine Güter einsetzt, und seine Gefängniskosten zu bezahlen. - Bürgen: Hanns Lutz und Thys Marquart, beide von Rohr, für 50 Gulden und Candidus Rätgeb von Gärtringen für weitere 50 Gulden