Graf Bernhard von Leiningen-Dagsburg reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, der ihn zum Diener aufgenommen hat. Graf Bernhard versichert, auf Lebtag dem Pfalzgrafen mit seinen reisigen Untertanen zu allen Kriegen und Geschäften gegen jedermann zu dienen, "wie ein grave sinem lantfursten getrulich dienen soll", wobei Bernhard von seinen Dienstverpflichtungen ausnimmt: seinen Herrn Bischof Georg von Metz, seine "gebruder", die Grafen von Leiningen, in ihren Angelegenheiten und alle, denen Bernhard mit Lehen verpflichtet ist. Reisiger Schaden in einem Landkrieg soll Bernhard und den Seinen gütlich oder nach Entscheid und Gewohnheit des pfalzgräflichen Hofes ersetzt werden. Wenn Vitztum oder Landschreiber zu Neustadt ihn im Auftrage des Pfalzgrafen darum ersuchen, soll Bernhard mit seinen Dienern und Reisigen aufwarten und ihnen gegenüber gehorsam sein. Für den Dienst will der Pfalzgraf die Herrschaft und Leute, die Bernhard zugeteilt sind, schützen, schirmen und rechtlich handhaben. Da Bernhard seinen Wohnsitz zu Friedelsheim (Fridelßheim) haben will, hat der Pfalzgraf ihm bewilligt, dass der Graf, solange er dort wohnt und nicht länger als auf seinen Lebtag, sich im Wald (geweld) zu Wachenheim mit Holz versorgen mag. Er soll das Holz nur zum Eigengebrauch verwenden, nicht weiterführen und nur so viel nehmen, wie einem Burgmann zu Wachenheim gewöhnlich zusteht. Aus der Bewilligung zur Beholzung ergibt sich kein Rechtsanspruch. Graf Bernhard hat dem Pfalzgrafen Treue und Huld gelobt.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...