Christoph Herzog von Württemberg fordert Hans [IV.] von Liebenstein auf, Dokumente in Kopie an die herzogliche Kanzlei zu schicken, die Hansens Anspruch auf Dorf und Gericht Jebenhausen (Ubenhaussen) sowie zwei [beschädigte Textstelle] Ackers als Eigengut beweisen, andernfalls fallen die genannten Güter als Lehen an Württemberg zurück. Die Herren von Schechingen, insbesondere Ernfried von Schechingen hat im Jahr 1455 diese Güter von Herzog Christophs Vorfahren zu Lehen empfangen; in den herzoglichen Lehenbüchern und Reversen ist eine Übertragung dieser Lehen in Eigengut nicht dokumentiert.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...