Klaus Nussbaum von Weiltingen schwört nach der gegen Bezahlung einer Strafe von 10 fl erfolgten Entlassung aus dem Gefängnis von Hans Wolf von Knöringen zu Röttingen und Weiltingen zu Weiltingen, in das er gekommen war, weil er in dem Haus des Richters und Vogts dem Sautreiber von Aufkirchen, Wallen Mathes gen., eine Kante auf den Kopf geworfen und bei der Verhaftung insbesondere im Schloss in Gegenwart der Mutter von Hans Wolf von Knöringen den Amtsknecht beleidigt hatte, Urfehde. A. setzt Leonhard Lander und Balthasar Schneider, beide zu Weiltingen, als B. ein.