Forderung des Dr. med. Hermann von der Hagen zu Arnheim für die ärztliche Versorgung und Einbalsamierung des in Arnheim 1599 verstorbenen Grafen Hermann von Gleichen; Verpfändung einer goldenen Kette an den Lombard zu Arnheim und ihre Auslösung durch Graf Philipp von Hohenlohe-Neuenstein; nachträgliche Forderung des Dr. von der Hagen an Graf Philipp Ernst von Hohenlohe-Langenburg und Erstattung der Kosten durch Graf Philipp Ernst von Gleichen.