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Vier Schweizer, die das Gebot Graf Ulrichs V., daß niemand einen Kirchhof brechen noch etwas daraus nehmen soll, übertreten haben und darum ins Gefängnis der Reichsstadt Giengen gekommen sind, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde.
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Vier Schweizer, die das Gebot Graf Ulrichs V., daß niemand einen Kirchhof brechen noch etwas daraus nehmen soll, übertreten haben und darum ins Gefängnis der Reichsstadt Giengen gekommen sind, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde.