Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Sohn Philipp, Dompropst zu Mainz, und Wiprecht von Seckendorff genannt von Rinhofen in ihrem Streit um die Pfründe zu Würzburg (Wirtzpurg) vertragen hat, die nach dem Tode des Erhard Truchsess ledig geworden war und auf die Wiprecht durch seinen Vetter Jörg von Seckendorff genannt Rinhofen präsentiert worden war, der dazu doch "nit posseß oder besitz" gehabt hätte. Kurfürst Philipp will mit Fleiß das Domkapitel zu Würzburg darum ersuchen, dass dem Wiprecht die nächste freiwerdende Pfünde oder Vikarie verliehen wird. Zudem soll Philipp als Dompropst zu Mainz dem Wiprecht eine Pfründe im Wert von etwa 30 Gulden verleihen. Sobald Wiprecht dergleichen erhält, soll er von der Präsentation auf die erstgenannte Pfründe abstehen und den Dompropst darin folgen lassen. Will das Domkapitel Würzburg keine Zusage über die freiwerdende Pfründe machen, soll Dompropst Philipp ihm 30 Gulden jährlicher Pension "uff siner beneficien" anweisen und auf seine Kosten vom Papst bestätigen lassen. Bestätigt das Domkapitel die Verleihung, soll nur die genannte Pfründe verliehen werden. Stellt der Dompropst dem Wiprecht ein Benefizium von 40 oder 50 Gulden in absenti anheim, soll die Verpflcihtung über die Pension von 30 Gulden kraftlos sein. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieser Vereinbarung. Kurfürst Philipp kündigt sein aufgedrücktes Sekretsiegel an; Wiprecht erklärt seine Zustimmung, kündigt sein Siegel (bitschit signet) an und bittet seinen Schwager Markus von Wollmershausen (Marxen von Wolmarßhusen) um zusätzliche Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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