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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GemA Fo 5
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Kommunalarchive im Hohenlohekreis >> Stadt- und Gemeindearchive >> Stadtarchiv Forchtenberg >> Teilorte
1616-1995
Inhalt und Bewertung
Der Ort Wohlmuthausen und die zugehörigen Wohnplätze Haberhof, Hohensall, Metzdorf, Orbachshof und Schwarzenweiler sind im Zuge des hoch- und spätmittelalterlichen Landesausbaus entstanden. Die Herren von Weinsberg waren im frühen 13. Jht. die dominierende Grundherrschaft vor Ort. Im 15./16. Jahrhundert erwarben die Grafen von Hohenlohe die Hoheitsrechte der zu Wohlmuthausen gehörigen Orte. Bei der hohenlohischen Landesteilung von 1553/1555 kamen alle Orte an die Linie Hohenlohe-Neuenstein, wurden aber verschiedenen Ämtern (Amt Kirchensall mit Haberhof, Hohensall und Metzdorf, Amt Forchtenberg mit Orbachshof, Schwarzenweiler und Wohlmuthausen) zugeteilt. Diese Einteilung hatte bis 1806 Bestand. Dann fiel Hohenlohe infolge der Mediatisierung an Württemberg. Zunächst blieben die einzelnen Orte selbständige Amtsorte. Haberhof unterstand dem Amt Neuenstein. Hohensall und Metzdorf gehörten zum Amt Kirchensall. Orbachshof, Schwarzenweiler und Wohlmuthausen gehörten zum Patrimonialamt Forchtenberg. Die Auflösung der Patrimonialämter 1809 beendete diese Einteilung und die Orte kamen zunächst an die Schultheißerei Kirchensall. 1812 wurde dann die Gemeinde Wohlmuthausen gegründet, wobei die Orte Haberhof, Hohensall, Metzdorf, Orbachshof, Schwarzenweiler, Stolzeneck und Wohlmuthausen von der Schultheißerei Kirchensall getrennt wurden. Ebenso wurde Schultheißerei Neufels im Unteramt Künzelsau aufgelöst; Neufels und Neureut kamen ebenfalls an das neu gegründete (Stab-)Schultheißenamt Wohlmuthausen im Unteramt Sindringen beim Oberamt Öhringen.
1819 wurde der Stab Wohlmuthausen anlässlich der Neugliederung der württembergischen Verwaltung aufgelöst. Neufels bildete mit Neureut nun eine eigene Schultheißerei. Die Gemeinde Wohlmutshausen umfasste 1819 folgende Ortschaften: Wohlmutshausen, Haberhof, Hohensall, Metzdorf, Orbachshof, Schwarzenweiler und Stolzeneck. 1855 wurde der Weiler Stolzeneck ausgegliedert und der Gemeinde Kleinhirschbach zugeschlagen. Ansonsten hatte die Gemeinde Wohlmuthausen mit ihren übrigen Ortsteilen bis 1971 Bestand.
Wohlmuthausen schloss sich zum 1. Dezember 1971 infolge der Gemeindereform an die Großgemeinde Forchtenberg an. Der Landkreis Öhringen (mit Forchtenberg und Wohlmuthausen) ging 1973 im neu gegründeten Hohenlohekreis auf.
Gliederung: 1. Akten und Bände nach Flattich-Aktenplan, 2. Rechnungen.
1.1 Behördengeschichte: Die Grafen von Hohenlohe erwarben im 15. und 16. Jahrhundert die Hoheitsrechte der Orte Haberhof, Hohensall, Metzdorf, Orbachshof, Schwarzenweiler und Wohlmuthausen. Bei der hohenlohischen Landesteilung von 1553/1555 kamen alle Orte an die Linie Hohenlohe-Neuenstein, wurden aber verschiedenen Ämtern (Amt Kirchensall mit Haberhof, Hohensall und Metzdorf, Amt Forchtenberg mit Orbachshof, Schwarzenweiler und Wohlmuthausen) zugeteilt. Diese Einteilung hatte bis zum Jahre 1806 Bestand. Dann fiel Hohenlohe infolge der Mediatisierung an Württemberg. Zunächst blieben die einzelnen Orte selbständige Amtsorte. Haberhof unterstand dem Amt Neuenstein (1). Hohensall (mit seinem Richter Friedrich Maurer) und Metzdorf (mit seinem Richter Peter Schmierer) gehörten zum Amt Kirchensall (2). Orbachshof, Schwarzenweiler (mit seinem Schultheiß Michael Kirchner) und Wohlmuthausen (mit seinem Bürgermeister Johann Georg Hammel) gehörten zum Patrimonialamt Forchtenberg (3). Nicht schon 1808 (wie oft überliefert (4)), sondern erst mit der Auflösung der Patrimonialämter im Jahre 1809, hörte diese Einteilung auf. Die Orte kamen zunächst an die Schultheißerei Kirchensall (5). Im Jahre 1812 wurde dann die Gemeinde Wohlmuthausen gegründet, wobei die Orte Haberhof, Hohensall, Metzdorf, Orbachshof, Schwarzenweiler, Stolzeneck und Wohlmuthausen von der Schultheißerei Kirchensall getrennt wurden (6). Ebenso hörte die Schultheißerei Neufels im Unteramt Künzelsau auf zu existieren; Neufels und Neureut kamen ebenfalls an das neu gegründete Schultheißenamt Wohlmuthausen im Unteramt Sindringen beim Oberamt Öhringen. Dass also Wohlmuthausen bis zum Jahr 1819 zur Gemeinde Kirchensall gehörte, ist eine Falschmeldung im Vorwort des Güterbuches von 1858 (7). Obwohl es in den württembergischen Hof- und Staatshandbüchern nicht erwähnt ist, war Wohlmuthausen ein Stabsschultheißenamt. Der seit 1810 amtierende Schultheiß Johann Georg Strecker führte seit 1812 den Titel eines Stabsschultheißen. 1819 wurde der Stab Wohlmuthausen anlässlich der Neueinteilung der Verwaltung im Königreich Württemberg aufgelöst (8). Die Unteramteyen und Oberschultheißereyen (Stabschultheißenämter) werden jetzt, da die Oberämter so bedeutend erleichtert sind, um so mehr aufgelöst, als eine Mittelstelle zwischen den Gemeinden und dem Oberamt weder dem Organismus angemessen, noch dem Geschäftsgang zuträglich ist, heißt es in der Gesetzesbegründung. Neufels wurde mit Neureut 1819 eine eigene Schultheißerei. Im Protokoll des Oberamtes Öhringen vom 12. Juli 1819 heißt es: Die künftige Gemeinde Wohlmutshausen fasst folgende Ortschaften in sich: Wohlmutshausen, Haberhof, Hohensall, Metzdorf, Orbachshof, Schwarzenweiler und Stolzeneck. Der bisherige Stabsschultheiß Johann Georg Strecker von Wollmutshausen erklärt sich für Beibehaltung seiner Stelle als Stabsrichter und Ortsvorsteher der neu gebildeten Gemeinde (9). Mit der Neueinteilung des Königreiches Württemberg wurden wesentliche Grundzüge der altwürttembergischen Selbstverwaltung in Gemeinde und Amtskörperschaft von König Wilhelm I. in das vergrößerte Königreich Württemberg übernommen. Die Gemeinden wurden durch eine Reihe von Verordnungen, zuletzt durch das bekannte Verwaltungsedikt vom 1. März 1822, für das ganze Land einheitlich neu organisiert. Das verwaltende Gemeindekollegium erhielt jetzt die Bezeichnung Gemeinderat, dem ein Bürgerausschuss zur Seite stand. Das Schultheißenamt wurde durchgehend eingeführt. Bürgermeister hießen dann Gemeindepfleger. Da viele kleinere Gemeinden sogenannte Bauernschultheißen hatten, wurden ihnen Ratsschreiber und Verwaltungsaktuare als sachkundige Berater und selbständige Bearbeiter der Steuer-, Haushalts- und Rechnungsgeschäfte beigestellt. Im Jahre 1855 wurde der Weiler Stolzeneck ausgegliedert und der Gemeinde Kleinhirschbach zugeschlagen (10). Die königlich-württembergische Regierung des Jagstkreises schrieb am 20. Juli 1855 an das königliche Oberamt Öhringen: Dem Antrage der Gemeindegenossen der Teilgemeinde Stolzeneck auf Trennung des Verbands dieser Parzelle mit der zusammengesetzten Gemeinde Wohlmuthausen und Zuteilung zum Gesamtgemeindeverband Kleinhirschbach, will man, da für eine derartige Maßregel nicht unerhebliche Gründe sprechen und keine Anstände vorliegen, welche deren Realisierung hindernd im Wege ständen, entsprochen haben (11). Ansonsten hatte die Gemeinde Wohlmuthausen mit ihren Ortsteilen Haberhof, Hohensall, Metzdorf, Orbachshof und Schwarzenweiler bis 1971 Bestand. Wohlmuthausen schloss sich zum 1. Dezember 1971 infolge der Gemeindereform an die Großgemeinde Forchtenberg an (12).
1.2 Bestandsgeschichte: Die früheste Nachricht über eine Registratur findet sich im Ruggerichtsrezessbuch von 1836: Die Registratur wurde in ziemlicher Unordnung erfunden, was größtenteils seinen Grund in dem unzureichenden Behältnisse hat. Weshalb rezessiert wurde, dass der schon vorhandene Registraturkasten mit einer Rückwand versehen und dass ein weiterer Registraturkasten anzuschaffen sei, in welchem namentlich die Unterpfands-, Pflegrechnungs- und Inventur- und Teilungsakten zu deponieren seien. Sobald dieser Kasten angefertigt ist, hat der Gemeinderat Beschluss darüber zu fassen, durch wenn und gegen welche Belohnung die Registratur in Ordnung zu bringen sei, welcher Beschluss sofort dem Oberamt zur Genehmigung vorzulegen ist. Die Regierungsblätter werden in der Wohnung des Schultheißen aufbewahrt (13). Der weitere Registraturkasten scheint laut Inventarium noch 1836 angeschafft worden zu sein (14). Zu jener Zeit befand sich das Gemeinderatszimmer gegen Mietzins bei Hirschwirt Megerle (15). Über die Registratur im Jahre 1839 berichtet ein weiterer Ruggerichtsrezess: Die Registratur enthält eine zweckmäßige Einrichtung über die Reponierung der vorkommenden und vorhandenen Akten und es sind zwei Kästen vorhanden, welche in dem Gemeinderatszimmer in Wohlmuthausen stehen. Es wird übrigens dem Schultheißen aufgegeben, diejenigen Aktenstücke, welche er in seiner Handregistratur in Metzdorf aufbewahrt hat und deren er nicht mehr bedarf, in der Registratur in Wohlmuthausen aufzubewahren (16). Und im Jahr 1842 heißt es beim Ruggericht: Die Registratur ist zwar nach Rubriken eingerichtet. Es muss aber darauf mehr gehalten werden, dass die einzelnen Akten auch in dem entsprechenden Fächern aufbewahrt werden. 1844/45 ist eine Kapsel zu den Flurkarten angeschafft worden (17). Im Ruggerichtsrezess von 1845 erscheint folgender Eintrag: Zu den Büchern, welche in der Gemeinderegistratur liegen, muss ein besonderer Bücherkasten angeschafft werden. Überhaupt ist es sehr ungeschickt, dass die Registraturakten teils in Wohlmuthausen in dem Gemeinderatszimmer im Wirtshause, teils in dem Hause des in Metzdorf wohnenden Schultheißen sich befindet, weil man gar keine gehörige Übersicht über das Registraturwesen erlangen kann. Es wird daher der näheren Erwägung der bürgerlichen Kollegien noch eingegeben, ob es nicht besser und schicklicher wäre, wenn der Schultheiß in seinem Hause ein ordentliches Lokal zu gemeinderätlichen Sitzungen und der Registratur hergäbe (18). Es wurde folgende Randnotiz angefügt: Der Gemeinderat will die Fertigung eines Kastens verakkordieren. Der Schultheiß ist nicht bereit, ein Zimmer in seinem Haus abzugeben, und es soll deshalb einstweilen beim Alten bleiben. Das Inventarium von 1849 erwähnt noch die schultheißenamtliche Registratur in Metzdorf im Haus der Schultheißen Johann Friedrich Metz. Aber 1845/46 wurde ein Kasten zur Aufbewahrung der Flurkarten und Primärkataster im Gemeinderatszimmer sowie ein weiterer Registraturkasten im Gemeinderatszimmer und 1850/51 ein weiterer Registraturkasten im Gemeinderatszimmer angeschafft (19). Die Registratur hatte also stetigen Zuwachs erfahren. Mit der Trennung der Parzelle Stolzeneck von der Gemeinde Wohlmuthausen und Einverleibung in dieGemeinde Kleinhirschbach wurden die Akten der Parzelle Stolzeneck aus der Gemeinderegistratur Wohlmuthausen ausgeschieden und nach Kleinhirschbach übergeben worden, worüber noch Protokolle vorhanden sind (20). Ein weiterer Registraturkasten (der fünfte) wurde 1858/59 angeschafft (21). Doch das Vorhandensein mehrerer Registraturkasten allein macht noch keine ordentliche Registratur, wie folgender Gemeinderatsbeschluss vom 4. August 1860 beweist: Die Gemeinderegistratur, über welche ein Repertorium ganz fehlt, ist durch die Nachlässigkeit und Trägheit des gegenwärtig in Untersuchung befindlichen Ratsschreibers, Stadtschultheiß Blank von Forchtenberg, nach und nach in Unordnung geraten, indem die Akten ohne alle Auswahl in gerade beliebige Fächer hineingelegt und die in den letzten Jahren eingekommenen amtlichen Papiere und Beurkundungen ohne alle Ordnung in ein Faszikel zusammen gebunden worden, auch keine Register mehr ergänzt worden sind. Mit Herstellung der notwendigen Ordnung und Arbeiten in der Registratur ist nun der Kanzleigehilfe des Oberamts, B. Wagner in Öhringen, betraut worden und wird demselben für die Dauer des Geschäfts ein Tagegeld von 2 Gulden samt Imbiss ausgesetzt, ihm jedoch seine spezielle Nachweisung seine Arbeiten zur Pflicht gemacht (22). Zwar soll ein Repertorium angelegt worden sein, doch im Ruggerichtsrezess von 1862 heißt es: Die Gemeinderegistratur ist in dem Ratslokal in Wohlmuthausen, in zwei Zimmern des Gasthauses untergebracht, und zwar in fünf Kästen. Es ist zwar ein Repertorium hierüber angelegt, und zwar in zwei Abteilungen, je für die Verwaltung und die gerichtlichen Akten, allein diese Beschreibung ist nicht genügend: 1) Stimmen die Aufschriften auf den Fächern der Kästen mit den Rubriken im Repertorium nicht überein. 2) Für viele Rubriken im Repertorium fehlen die gleich bezeichnenden Umschlagebögen in den Kästen. 3) Im Kasten für Verwaltungssachen sind auch gerichtliche Akten und umgekehrt. 4) Die Akten in drei Kästen mit den Katastern, Güterbüchern und Flurkarten, sodann mit den Gemeinderechnungen sind gar nicht im Repertorium beschrieben. Alles dies ist noch ergänzen zu lassen und zwar durch den Geschäftsmann, der für die Einrichtung bereits seine Belohnung erhalten hat und angehalten ist, seine Arbeit hierfür gehörig zu ergänzen und zu berichtigen. Als dann sind die Repertorien von dem Geschäftsmann, so wie vom Ortsvorsteher und Ratsschreiber, zu beurkunden. Sodann sind die älteren Intelligenzblätter bis 1856 einschließlich zu verkaufen (23). 1865 heißt es: Die Anordnungen zur vollständigen Ordnung der Registratur und Ergänzung der Repertorien, welche beim vorigen Ruggericht getroffen wurden, sind noch nicht vollzogen und hat dies jetzt ohne längeren Verzug zu geschehen. Mehr Raum kann dadurch gewonnen werden, dass die Regierungsblätter aus dem Kasten entfernt und oben auf den Kästen aufgestellt werden. Und 1870 musste immer noch gerügt werden: Die bessere Ordnung der Registratur ist auffallender weise bei der Anordnung beim Ruggericht 1862 und 1865 noch nicht geschehen und wird die Anordnung ernstlich wiederholt. Diesfalls ist inzwischen auch eine solche Überfüllung der Kästen eingetreten, dass abgeholfen werden muss. 1879/80 wurde ein weiterer (sechster) Kasten fürs Standesamt in der Gemeinderegistratur angeschafft (24). Beim Ruggericht von 1882 wird folgendes bemängelt: Die Registratur ist seit einer Reihe von Jahren nicht mehr ergänzt worden, was nun sofort und künftig mindestens alle Jahre zu geschehen hat. Der Ortsvorsteher ist ernstlich angewiesen, sich pünktlicher Behandlung und Führung der Gemeinderegistratur zu befleißigen (25). Im Gemeinderatsprotokoll vom 18. September 1882 findet sich daraufhin folgender Eintrag: Da ebenfalls bei der Abhaltung des Ruggerichts vom Herrn Regierungsrat angeordnet wurde, dass in dem Fall, wenn in dem Hause des Hirschwirts Hirsching, wo sich das Gemeinderatszimmer befindet und somit auch sämtliche Akten aufbewahrt sind, Feuer ausbrechen sollte, so wäre eine Person von der unmittelbaren Nähe zu bestimmen, welcher für die Akten zur Rettung derselben verpflichtet ist. Und diese Wahl ist auf Gemeinderat Gebert gefallen, welcher sich zur Annahme bereit erklärt. Und es wurde Gebert von der Aufbewahrung der Akten instruiert und die Kästen gezeigt, wo die Akten aufbewahrt sind (26). 1886/87 wurde ein Aufsatz auf einen Kasten in der Gemeinderegistratur gefertigt (27). Doch inzwischen hatten sich andere Mängel eingeschlichen, wie folgende Beanstandung beim Ruggericht 1888 zeigt: Für die Aufstellung der Registratur muss ein anderes Zimmer beschafft werden, da es sich als unstatthaft ergibt, dass im Schlafzimmer, das für übernachtende Wirtschaftsgäste benützt wird, zugleich das Registraturlokal ist, in welchem die wichtigsten öffentlichen Bücher, Akten, Karten etc. in offenen Kästen befindlich sind. Wegen der Neuordnung der in trostlosem Zustand befindlichen Registratur behält sich das Oberamt besondere Anordnung vor (28). Zumindest die Einrichtung eines für Fremde nicht zugänglichen Lokals scheint umgesetzt worden zu sein, denn es findet sich der Randvermerk: Ist geschehen. Bei den Gemeinderatsverhandlungen vom 31. August 1897 ist folgendes protokolliert: Es wird zur Sprache gebracht, dass das im hiesigen Gasthaus zum Hirsch eingemietete Amtslokal in jeder Hinsicht genügt, und die Miete des Jahres hierfür nur 20 Mark beträgt samt Heizung und Licht. Die Ortsregistratur in durchaus genügender und sicherer Weise untergebracht ist, so dass ein noch geeigneteres Lokal für die Verhandlungen der Gemeindebehörde und für die Ortsregistratur in hiesiger Gemeinde absolut nicht zu gewinnen ist. Es ist namentlich nicht zu verkennen und verdient erwähnt zu werden, dass die Verhandlungen der Gemeindebehörden seither in durchaus ungestörter Weise vor sich haben gehen können, zumal der zweite Stock im Hirsch, in dem das Amtslokal sich befindet, gar nicht bewohnt wird und sonach nicht zu befürchten steht, dass Unbefugten der Zutritt in das Amtslokal ermöglicht wird, da der Schlüssel in guter Verwahrung sich befindet (29). Im Rechnungsjahr 1900/1901 wurde ein (siebter) Kasten fürs Grundbuchamt (30) angeschafft. Doch die Unterbringung des Rathauses im Gasthaus Hirsch war sehr notdürftig und das königliche Oberamt musste am 13. Dezember 1902 auf die misslichen Umstände aufmerksam machen: Erlass des königlichen Oberamtes: Da das Rathaus und Gemeinderatszimmer, vor allem die Registratur, im Gasthaus zum Hirsch untergebracht ist, Anordnung, dass, solange dies noch besteht, in diesem Zimmer nicht gewirtschaftet werde. Da auch kein Wartezimmer vorhanden ist, darf für die Leute, die auf dem Rathaus zu tun haben, kein Wirtschaftszwang auferlegt werden. Es wird der Gemeinde aufgetragen, in Bälde dafür zu sorgen, dass das Ratszimmer aus der Wirtschaft herauskommt (31). Schließlich kam es zum Bau eines gemeinsamen Schul- und Rathauses, welches im Juni 1905 eingeweiht wurde (32). 1905/06 wurde ein weiterer (achter) Aktenkasten im Rathaus angeschafft (33). Schließlich kann das Fahrnisverzeichnis von 1921 von folgenden Kästen berichten: Kasten I Rechnungsakten, Kasten II Registratur, Kasten III laufende Sachen, Kasten IV Gesetzesblätter, Kasten V Grundbücher, Kasten VI Geometer, Kasten VII Nachlass, Kasten VIII Standesamt (34). Der Einschlag von zwei Artilleriegeschossen am 12. April 1945 an der Stirnseite des Rathauses blieb für die Registratur ohne Schaden (35). Auch nach dem zweiten Weltkrieg waren laut Inventarliste von 1951 5 Aktenschränke, 1 kleiner Aktenschrank mit Aufsatz, 1 Registraturschrank, 1 kleiner Schrank für die Standesamtsakten vorhanden (36). 1957 wurde ein Stahlschrank für Grundbuchakten (37) und im Rechnungsjahr 1959/1960 ein weiterer Aktenschrank (38) angeschafft. Allerdings nennt die Inventarliste nur noch 1 Registraturschrank, 1 kleiner Schrank für die Standesamtsakten jetzt Aktenschrank im Abstellraum, 1 Aktenschrank für Registratur dreitürig, 1 Standesamtsschrank (Neuanschaffung) (39). Im Rechnungsjahr 1962/63 kam es zur Anschaffung weiterer drei Aktenschränke (40), was wohl mit der Neueinrichtung einer Flattich-Registratur mit Gurba-Ordnern (41) in Zusammenhang stand. 1969 wurde eine Boorberg-Ablage eingerichtet. Bürgermeister Ernst Herterich nutzte die Archivbestände sehr ausgiebig für einen Vortrag am Heimatabend 1966. Zum Ende des letzten Protokollbuches der Gemeinde Wohlmuthausen fügte er eine kurze Gemeindechronik an (42). Und 1978 wurde seine Chronik im Druck herausgegeben. Zu diesem Anlass schrieb er: Das Rathaus in Wohlmuthausen birgt eine Menge alter wertvoller Akten, die Jahrzehnte, ja Jahrhunderte in Schränken vergraben waren und geruht haben und wohl kaum einmal herausgeholt wurden. Es wurde in mehr als 20 Jahren manches geordnet, wieder hervorgeholt und an seinen richtigen Platz gebracht (43). Das Schriftgut der Gemeinde Wohlmuthausen blieb auch nach der Eingemeindung nach Forchtenberg im Rathaus von Wohlmuthausen. Im Eingliederungsvertrag vom 16. November 1971 gab es in § 4 Abs. 4 folgenden Passus: Das archivwürdige Schriftgut der Gemeinde Wohlmuthausen wird in Wohlmuthausen belassen, solange eine örtliche Verwaltungsstelle bestehen bleibt. Andernfalls wäre dieses Schriftgut in Forchtenberg getrennt als eigene Abteilung zu führen. Im Sommer 1977 ordnete Kreisarchivar Jürgen Hermann Rauser das Ortsarchiv vor und gab den Bestandsumfang der württembergischen Zeit mit 22 Metern an, die im Rathaus Wohlmuthausen aufbewahrt wurden (44). Allerdings gab er an, dass keine vorwürttembergischen Bestände vorhanden waren. Im September ergänzte er seinen Übersichtsplan zum Archiv-Inhalt des vorgeordneten Archivs um eine Altregistratur mit 8 Metern. Die Registratur wuchs weiterhin an, da ihr die Ortsvorsteher noch bis 1995 Akten einverleibten. Bis Oktober 2011 blieben die Akten im Sitzungssaal und im Sprechzimmer des Rathauses in Wohlmuthausen. Anlässlich der Renovierung des Schul- und Rathauses ist das Ortsarchiv von Wohlmuthausen dann in das alte Schulhaus von Forchtenberg umgelagert worden.
1.3 Zur Bearbeitung des Bestandes: Das Verwaltungsschriftgut der ehemals selbständigen Gemeinde Wohlmuthausen mit einem Umfang von 25,61 lfd. m befand sich seit Oktober 2011 im alten Schulhaus in Forchtenberg. Das Schriftgut sollte nach in Archiven üblichen Standards erschlossen werden, um es einer sinnvollen Benutzung durch die Verwaltung sowie durch die historische interessierte Öffentlichkeit zugänglich zu machen und für die Zukunft zu sichern. Die Erschließungsarbeiten wurden am 28. November 2013 begonnen. Im ehemaligen Notariatsgebäude Forchtenberg befanden sich 0,30 lfd. m. Akten und Bände, die am 26. März 2014 an das Ortsarchiv Wohlmuthausen abgegeben wurden. Bei einer Besichtigung des Schul- und Rathauses in Wohlmuthausen wurden weitere 0,80 Meter Archivalien entdeckt, die ebenfalls in das Archiv übernommen wurden. In der Zeit von November 2013 bis Oktober 2014 wurden die Archivalien von Wohlmuthausen geordnet. Gleichzeitig wurden die Archivalien gereinigt und von schädlichen Einflüssen wie Heftklammern, Büroklammern, Schnüren etc. befreit. Es wurden 5 lfd. m Papier ausgeschieden. Dies waren vor allem Doppelüberlieferungen, Mehrfertigungen, unbenutzte Vordrucke, Kontoauszüge, Lieferscheine, Rapportzettel, Aufmaße, Stimmzettel, Rundschreiben anderer Behörden und Institutionen, unberücksichtigte Angebote und Erlasse zu Sachbetreffen, für die gar keine gemeindespezifischen Vorgänge angefallen waren. Ein großer Teil der Akten war ursprünglich nach den Signaturen des Flattich-Aktenplanes, ein sehr geringer Teil nach den Signaturen des Boorberg-Aktenplanes abgelegt worden. Die Boorberg-Ablage umfasste 4 lfd. m Ordner fast ohne Inhalt, weshalb diese Boorberg-Ablage aufgelöst wurde. Der Bearbeiter hat alle Akten durchgreifend nach dem Flattich-Aktenplan neu geordnet. Die Bände wurden ebenfalls nach dem Flattich-Aktenplan geordnet und verzeichnet. Teile der Gemeinderechnungen bis 1893 waren schon vor 1977 ausgeschieden worden. Bei den Rechnungsunterlagen wurden Beilagen bis 1948 komplett erhalten, in der Zeit danach teilweise kassiert (Telefon- und Stromabrechnungen, Büromaterial, Gebührenverzeichnisse und ähnliches). Nur wichtige Beilagen zur spezifischen Verwaltungsgeschichte und wissenschaftlichen Forschung wurden beibehalten. Die Bände (Bd) umfassen 169 Verzeichnungseinheiten. In diesem Ordnungskriterium sind auch die Haupt- und Sachbücher der Gemeinderechnungen enthalten, da diese schon vorher separat aufbewahrt waren. Die restlichen Bände zu den Gemeinderechnungen (wie Kassentagbücher, Steuerabrechnungsbücher u. ä.) waren zusammen mit den Rechnungsbeilagen in einem Aktenbüschel. Deshalb wurden sie nicht ihrer äußeren Form willen getrennt, sondern verblieben im Aktenbüschel. Die Anzahl der Aktenbüschel (Bü) beträgt 561. Im Oktober 2014 wurden die bearbeiteten Archivalien in die Aktenbehälter verpackt. Die im Findbuch verwendeten Signaturen finden sich auf den Archivalien bzw. den Aktenumschlägen und -behältern in blauer Farbe wieder. In einem letzten Arbeitsschritt wurde das Findbuch mit dem Schlagwortverzeichnis versehen. Die auf den Aktendeckeln oder Bänden angegebenen Titel wurden bei der Erschließung weitestgehend übernommen, teilweise mit Erweiterungen versehen oder neu gebildet. Über ¿Enthält¿ oder ¿Darin¿-Vermerke ist der Inhalt ausführlich erschlossen. Die Laufzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem die Archivalien geführt wurden. Bei Akten bezieht sich dies darauf, wann sie angelegt bzw. geschlossen wurden, bei Bänden auf den Zeitraum der Eintragungen. Größere Laufzeitunterbrechungen sind ausgewiesen. In runden Klammern genannt sind Daten von nur in Abschrift enthaltenen Dokumenten. Undatierte Schriftstücke wurden geschätzt und sind in eckigen Klammern dargestellt. Alle Akten wurden bei einem Umfang von bis zu 10 Schriftstücken mit deren Anzahl angegeben, geht die Zahl darüber hinaus, sind sie als Faszikel bezeichnet. Bei Bänden sind Seiten- bzw. Blattangaben und eventuelle Hinweise auf Register angegeben. In früheren Zeiten angegebenen Lokaturen (Kasten, Fach, Faszikel) oder vorgefundene Aktenzeichen sind als Vorsignatur vermerkt. Grundsätzlich reicht der Archivbestand vom Jahre 1810 bis zum Jahre 1971. Allerdings reichen einige Akten weiter zurück bzw. wurden von den Ortsvorstehern bis zum Jahr 1995 geführt. Weitere Unterlagen zur Ortsgeschichte befinden sich im Staatsarchiv Ludwigsburg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein und Kreisarchiv Neuenstein.
1.4 Listen von Amtsträgern: 1.4.1 Schultheißen und Bürgermeister 1770 bis 1784 Johann Michael Wagner 1809 bis 1810 Johann Georg Hammel 1810 bis 1825 Johann Georg Strecker, Stabsschultheiß 1812 bis 1819 1825 bis 1859 Johann Friedrich Metz zu Metzdorf 1859 bis 1875 Johann Christian Bürkert zu Schwarzenweiler 1876 bis 1891 Heinrich Gottfried Hirsching 1891 bis 1912 Christian Megerle 1912 bis 1935 Friedrich Hebeiß 1936 bis 1937 Gotthold Megerle 1937 bis 1945 Albert Krepp 1945 bis 1946 Streckfuß 1946 bis 1954 Wilhelm Wolf 1954 bis 1971 Ernst Herterich 1.4.2 Gemeindepfleger 1822 bis 1841 Georg Michael Schmierer 1841 bis 1848 Megerle 1848 bis 1852 Georg Metz 1852 bis 1855 Georg Bürkert 1855 bis 1859 Georg Hammel 1859 bis 1863 Andreas Nicklas 1863 bis 1891 Christian Megerle 1891 bis 1909 Michael Gebert 1909 bis 1946 Georg Gebert 1946 bis 1953 Ernst Schmidt 1953 bis 1971 Hermann Heinzmann 1.4.3 Schullehrer 1905 bis 1928 Johannes Lang 1928 bis 1929 Ilzhöfer, Amtsverweser 1929 bis 1938 Walter Weinbrenner 1938 bis 1964 Karl Zimmermann 1949 Anne Seidel 1964 bis 1969 Winfried Kretzschmar 1969 bis 1973 Wilhelm Kupferzell, im Oktober 2014 Andreas Volk, Archivpfleger
2. Anmerkungen zum Einleitungstext: 1 Württembergisches Hof- und Staatshandbuch 1807/1808. Seite 327. 2 Württembergisches Hof- und Staatshandbuch 1807/1808. Seite 327 und 328; Der Landkreis Öhringen ¿ Amtliche Kreisbeschreibung. Band 2. 1968. Seite 668; Der Hohenlohekreis. Band 1. 2006. Seite 364. 3 Württembergisches Hof- und Staatshandbuch 1807/1808. Seite 330; Der Landkreis Öhringen ¿ Amtliche Kreisbeschreibung. Band 2. 1968. Seite 668; Der Hohenlohekreis. Band 1. 2006. Seite 364. 4 Der Landkreis Öhringen ¿ Amtliche Kreisbeschreibung. Band 2. 1968. Seite 668; Ernst Hertrich: Ortschronik der früheren Gemeinde Wohlmuthausen. 1978. Seite 19; Der Hohenlohekreis. Band 1. 2006. Seite 364. 5 Württembergisches Hof- und Staatshandbuch 1809/1810. Seite 296; Der Landkreis Öhringen ¿ Amtliche Kreisbeschreibung. Band 2. 1968. Seite 668; Der Hohenlohekreis. Band 1. 2006. Seite 364. 6 Württembergisches Hof- und Staatshandbuch 1812. Seite 374; Württembergisches Hof- und Staatshandbuch 1813. Seite 374; Württembergisches Hof- und Staatshandbuch 1815. Seite 373/374; Der Landkreis Öhringen ¿ Amtliche Kreisbeschreibung. Band 2. 1968. Seite 668; Ernst Hertrich: Ortschronik der früheren Gemeinde Wohlmuthausen. 1978. Seite 19; Der Hohenlohekreis. Band 1. 2006. Seite 364. 7 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 67; Ernst Hertrich: Ortschronik der früheren Gemeinde Wohlmuthausen. 1978. Seite 25. 8 Staatsarchiv Ludwigsburg. E 175 Regierung Ellwangen Bü 1986. 9 Staatsarchiv Ludwigsburg. F 192 II Bü 1828. 10 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bü 14 und Bd 67; Der Landkreis Öhringen ¿ Amtliche Kreisbeschreibung. Band 2. 1968. Seite 668; Ernst Hertrich: Ortschronik der früheren Gemeinde Wohlmuthausen. 1978. Seite 19 und 25; Der Hohenlohekreis. Band 1. 2006. Seite 364. 11 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bü 14. 12 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bü 16 und 17. 13 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 1. 14 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 11. 15 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 113. 16 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 1. 17 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 11. 18 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 1. 19 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 11. 20 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bü 14. 21 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 11. 22 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 5. 23 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 1. 24 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 11. 25 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 1. 26 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 5. 27 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 11. 28 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 1. 29 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 6. 30 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 1 und Bü 494. 31 Ernst Hertrich: Ortschronik der früheren Gemeinde Wohlmuthausen. 1978. Seite 89; Jürgen Hermann Rauser: Forchtenberger Heimatbuch. 1983. Seite 446 (nennt das Jahr 1903). 32 Ernst Hertrich: Ortschronik der früheren Gemeinde Wohlmuthausen. 1978. Seite 91. 33 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 1 und Bü 499. 34 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bd 12. 35 Ernst Hertrich: Ortschronik der früheren Gemeinde Wohlmuthausen. 1978. Seite 184. 36 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bü 46. 37 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bü 32 und Bü 552. 38 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bü 554. 39 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bü 46. 40 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bü 557. 41 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bü 52. 42 Ernst Hertrich: Ortschronik der früheren Gemeinde Wohlmuthausen. 1978. Seite 171. 43 Ernst Hertrich: Ortschronik der früen Gemeinde Wohlmuthausen. 1978. Seite 184. 43 Ernst Hertrich: Ortschronik der früheren Gemeinde Wohlmuthausen. 1978. Seite 11. 44 Stadtarchiv Forchtenberg. Bestand Wohlmuthausen. Bü 31.