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Hans Schmid aus Nußdorf, wegen liederlicher Haushaltung, Zechens und Spielens - trozt mehrfacher Warnungen und erlittener Turmstrafe - erneut zu Vaihingen gef. und einer rechtlichen Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Frau und seiner Freundschaft sowie auf sein Versprechen, sich zu bessern, begnadigt und freigel., gelobt eidlich, ohne Vorwissen der Obrigkeit von seiner liegenden und fahrenden Habe nichts zu verändern und die ihm von der Obrigkeit gesetzten Pfleger mit seinen Gütern walten zu lassen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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