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Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler erteilt auf Grund ihres mit Schultheiß und Gericht daselbst getroffenen Vergleiches einen Revers, betr. die ihnen gegen gebührliche Forstmiete für die Bearbeitung auf der Sägemühle bewilligte Holzmenge von 150 Sägeblöcken aus dem Weiler Wald. Ferner verpflichtet sich die Gemeinde auf dem Steinberg keine Sägeblöcke mehr schlagen zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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