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Hans Ruff d.A. zu Harthausen, wegen strafbarer Reden und Handlungen zu Hettingen gef., jedoch auf Fürbitten guter Herren und Freunde begnadigt und wieder freigel., schwört U. Er stellt zur Sicherheit sechsBürgen, die sich eidlich verpflichten,ihn bei Bruch dieser Verschreibung wieder ins Gefängnis zu Hett. einzuliefern, oder der Herrschaft 50 fl zu bezahlen und ihre Güter so lange angreifen zu lassen, bis die Summe entrichtet ist. Bürgen: 1) Hans Fauler, Altbm. zu Hettingen 2) Konrad Ruff und 3) Michel Berner aus Harthausen 4) Klaus Yselin aus Bronnen 5) Hans Stoll aus Huldstetten 6) Bernhard Hypp aus Mägerkingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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