Abt Albert [II.] und der Konvent zu Metten tun kund, dass sie künftig keinen ihrer Dorfbewohner und keinen unehelich Geborenen mehr als Mönch in das Kloster aufnehmen, vor allem nicht Söhne oder sonstige Angehörige aus dem Geschlecht des Friedrich, genannt von Berg, der in seinem Gebiet dem Kloster großen Schaden zugefügt hat.;. S1: Abt Albert [II.] von Metten; S2: Konvent von Metten