Vor dem Richter Johann Offerkamp und den Schöffen des Landgerichts Mintard Johann zu Karpenhaus und Peter zur Müllen sind erschienen die Eheleute Gerhard von Eller zu Oefte und Gertrud von Ulenbroick auf der einen und auf der anderen Seite die Provisoren des Gasthauses zu Kettwig, der dortige Pastor Hermann Kremer, der Rentmeister zu Werden Peter Richters, Hermann Ratgeber sowie der Schulmeister Dietrich von Boltzheim und haben den nachfolgend eingerückten Vertrag, der von Abt Heinrich von Werden geschlossen war, vorgelegt. Zwischen den beiden Parteien hat es wegen des Guts Aldenbroich Streitigkeiten gegeben, da die Provisoren ein Drittel der Einkünfte beanspruchten, Gerhard von Eller alle Winnung und Werbung, Dienste und Kurmut. Gerhard hat nun für sich und seine Erben auf die Rechte an dem Hof verzichtet. Die Provisoren haben dafür die Rechte, die die Armen an den Büschen bei der Kluft hatten, an Gerhard und dessen Erben abgetreten. Der Vertrag wurde am 28. September 1585 geschlossen und von Abt Heinrich unterschrieben. Die Parteien haben ihre Rechte mit Hand, Halm und Mund übertragen. - Es siegeln Abt, Richter Christian Cluet und Schöffen.