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Graf Rudolf zu Helfenstein, Freiherr zu Gundelfingen, verkauft dem Müller Peter Hengst zu einem ewigen Erbgut seine in der Markung seines Fleckens Mühlhausen gelegene Egenmühle (undatiert, nach Dorsualnotiz: 24. März 1583).
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Graf Rudolf zu Helfenstein, Freiherr zu Gundelfingen, verkauft dem Müller Peter Hengst zu einem ewigen Erbgut seine in der Markung seines Fleckens Mühlhausen gelegene Egenmühle (undatiert, nach Dorsualnotiz: 24. März 1583).