Graf Hubrecht zu Eberstein verkauft namens seines Vetters Philipp von Eberstein an den Georg von Windeck zu Bühl die bisher von diesem schon geübte Jagdgerechtigkeit in dem der Grafschaft zu weit entlegenen obersteinischen Forst um 500 fl., gegen deren Wiedererstattung das Jagdrecht jedoch wieder rückgängig wird

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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