Albrecht Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen, Herrn fürstliche Durchlaucht Erzherzog Ferdinand zu Österreich Rat und Hauptmann zu Konstanz, bekundet, den ehrbaren Michael Häberlin und Matheus Schefold, beide zu Bingen seßhaft, auf deren Ersuchen und Bitten hin, sein eigenes Fischwasser, das zuvor Barbara Pfeifferin, Witwe des Hans Fischer von Bingen, besaß, und welches sich von der Brücke vor Hitzkofen bis hinab an das Wasser des Grafen Karl [II.] von Hohenzollern erstreckt, auf ihre Lebenszeit unter den folgenden Bedingungen verliehen zu haben: 1) Sie sollen das Wasser nutzen, nießen und beschützen und strafbare Handlungen den Vögten und Amtleuten des Ausstellers anzeigen, wofür ihnen jedoch von jeder Rügungsstrafe der 3. Pfennig zugebilligt wird 2) Als Wasserzins sind alljährlich 9 fl Lw. am St. Andreastag [30. Nov.] zu entrichten 3) Auf Bedarf sind ins Schloß nach Wilflingen Fische zu liefern, die glatten um 4 kr und die rauhen Fische um 3 kr das Pfund 4) Für den Fall, daß der Vertrag in seinen Artikeln von den gen. Michael Häberlin und Matheus Schefold nicht eingehalten wird, oder einer oder auch beide mit Tod abgehen, soll das Wasser wieder an den Aussteller und seine Erben fallen