Gall Krushar, seßhaft zu Effringen, wegen Verfehlungen gegenüber den Klosterfrauen zu Reuthin 10 Tage im Turm zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde mit der Auflage wieder freigel., seine Atzung selbst zu bezahlen, gelobt eidesstattlich U. und verspricht, alle Zugehörigen und Verwandten seines Landesherrn, sie seien geistlich oder weltlich, in Streitfällen bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen.