Lorenz Lechler reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, der ihn auf Lebtag zum Büchsenmeister und Baumeister aufgenommen hat. Lechler verpflichtet sich nach Laut des inserierten Bestallungsbriefs, die Arbeit mit kleinen oder großen Büchsen (werken), sei es zur Unterhaltung oder im Kriegsfall, zu Hause oder im Feld, sowie die Aufsicht als Zeugmeister über die Büchsen treu zu versehen. Er darf, was er in der Kunst des Bauens und Schießens in Diensten des Pfalzgrafen gelernt hat und noch lernen wird, an niemanden und insbesondere an keinen Fürsten oder Herrn weitergeben. Ohne Zustimmung des Pfalzgrafen darf er nicht in die Dienste von Dritten treten. Wenn Lechler jemanden auf Weisung Philipps ein Jahr lang in der Kunst des Schießens lehrt, soll der Lehrling danach seine Fähigkeiten in Gegenwart des Pfalzgrafen zur Probe stellen, der "darby sin" will. Über seine Dienste soll Lechler ewig verschwiegen sein, für diese jährlich 45 Gulden, 10 Malter Korn, 1 Fuder Wein und 2 Hofkleider empfangen und jederzeit mit einem Pferd mitsamt Futter ausgestattet werden. Er ist der bürgerlichen Pflichten zu Heidelberg, namentlich der Fron-, Tor- und Wachdienste, entbunden. Seine Mahlzeit soll er zu Hofe erhalten, wobei ihm diese im Krankheitsfalle nach Hause geschickt werden oder ein Entgelt gereicht wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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