Johann to Mullenbeick, Rotgers Sohn, macht bekannt, daß ihn Abt Hermann mit dem Gut Mühlenbeck over die Beicke im Kirchspiel und Gericht Mülheim, nach Auflassung durch Coert Hetterman, Richter in Mülheim, belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein des Richters zu Mintard Johann van der Dhune und Everts to Borcken. - Es siegelt Johann van der Dhune. - Gegeven ... up des anderen dages Kiliani.