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Ulrich Stenglin von Weilheim, zu Kirchheim im Turm gelegen, weil er etwa vor einem Jahr ohne Erlaubnis der Obrigkeit mit seinen Wagen weggezogen war und seine Familie im Stich gelassen hatte, um mit der Dirne Apollonia aus Günzburg, Mutter etlicher Kinder von ihm, zusammen zu leben, jedoch auf Fürbitte nach Bezahlung eines Frevels von 3 lb h wieder freigelassen, verspricht, das Land nur mit Erlaubnis der Obrigkeit zu verlassen, zu Frau und Kindern wieder zurückzukehren, die Verbindung mit der Dirne völlig abzubrechen, und schwört U. Er stellt ferner 7 Bürgen, welche sich verpflichten, im Falle der Übertretung dieser U. 50 fl Bürgschaft zu zahlen oder ihn festzunehmen und nach Kirchheim in den Turm zu überantworten. Bürgen: Hans Stenglin, sein Vater, Hans Heckeller, Peter Gmelich, Wolf Göltz, Ulrich Loter, Bastian Guger und Jörg Stenglin, alle von Weilheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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